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Patienten Kritik Journalismus



Und was sagt der Patient zum Gutachten des Opferabfertiungsbetriebs - Inselspitals Abt. Medas vom 14.10.04? 

Gefälligkeitsgutachten für Versicherungen. Möge Gott den Tätern „Dr. med. Peter Schlapbach, Dr. med. Susanne Habicht,  Prof. Hans Ulrich Fisch, Dr. Ludwig Edinger“ verzeihen, denn ich werde es niemals tun!

Investigationsjournalismus:


Weshalb möchten Sie über den MEDAS Missstand berichten?

Aus ethischen Beweggründen, um allfällige unmoralische Geschäftspraktiken (im UVG Umfeld mit ihren grob unanständigen Benehmen) offen zu legen (es sind tausende betroffen die sich nicht wehren können). Und weil mir das Wohl vom Staat (Schweiz - mit ihren Schweizer Sozialwerken) wichtig ist! Was mich dabei sehr erstaunen lässt ist "wie simpel sich die IV von der UV Zürich Versicherung über spezielle Dienstleistungen der MEDAS" unter Einbezug "scheinheiliger Spezialisten" und oder "Scharlatanerie" missbrauchen lässt und es ärgert mich "wie sich die IV dadurch geradezu ins eigene Fleisch schneidet" und/oder "manövrieren lässt" ohne dass es einer merkt! Mein Anliegen beinhaltet darum auch die IV vor Missbrauch der privaten Unfall Versicherer zu schützen und der IV zu helfen, überfälligen Regress einzutreiben. Abgesehen davon - stehen diese Informationen überwiegend in den öffentlichen Interessen.

Ich weiss gar nicht wo ich damit anfangen soll, möchte aber an dieser Stelle vorab nochmals aus meinem (Kurz-Bericht vom 10.08.04 MEDAS, Bern. 08:00 bis ca. 13:00 H. Gedanken zum Verlauf zurückgreifen). Wo ich seinerzeit aus meiner eigenen Sicht den damaligen Ablauf bei der MEDAS wiedergegeben habe.

Bereits damals habe ich mich geäussert, dass das was ich sagte, eigentlich keinen wirklich interessierte und es sei nur am Rande darüber gesprochen was bei mir wirklich klemmt plus was mich belastet und darum ich auch das Gefühl hatte, von charakterlich ungeeigneten Vertuscher, nicht ernst genommen worden zu sein.

Nachdem ich die Expertise und die Beilagen mehrmals gelesen habe, kann ich dieses Gutachten ELK/00-11.267 leider nur noch als äusserst unseriös betiteln. Zuerst konnte ich es kaum glauben was da drin steht. Dass man mich auch noch in die Simulantenecke stellt empfinde ich als eine ungerechtfertigte Diskriminierung, die Expertise ist dubios, verantwortungslos, lückenhaft und bewusst nachlässig entstellt worden.

Herr Dr. Schlapbach kommt in seinem Bericht auf Seite 3 unter 5.1. zum Schluss, dass die Beweislage: "ob überhaupt ein Unfallereignis stattgefunden hat" sehr unklar sei. Darum könne er diesbezügliche Fragen nicht mit genügender Sicherheit beantworten.

Auch die anderen Beantwortungen der Frage hat er wohl unter Berücksichtigung, dass eventuell gar kein Unfall stattgefunden hat und demzufolge ein Simulant vor ihm steht, zusammengefasst.

Wenn aber vorab schon einmal klar davon ausgegangen wird, dass es beim zu begutachtender Patienten um ein Versicherungsbetrüger handelt, und gar kein Unfallereignis stattgefunden hat, muss das Resultat zwangsweise zu falschen Ergebnissen führen. Dann da gibt es doch eigentlich ja auch gar nichts zu untersuchen, denn es kann ja auch gar nichts vorhanden sein, wenn nichts gewesen ist. Dass da doch etwas sein könnte, ist folglich nicht war. Somit hat das Unfallereignis auf einmal vermutlich überhaupt nicht mehr stattgefunden.

Oder anders gesagt, die ganzen Beurteilungen beruhen offensichtlich im Wesentlichen auf solchen falschen Annahmen.

Auch das Medas Gutachten von Frau Dr. Habicht scheint unter denselben Vorzeichen abgefasst worden zu sein, hier einige Beispiele welche mich besonders stören, insbesondere zum Thema (Unsichere Aktenlage, Widersprüchlichkeit des Sachverhaltes, sowie auffälliges Verhalten).


Seite 9 Abs. 1

Ich habe mich nicht geweigert, die systematischen Fragen der Hauptgutachterin zu beantworten, ich wollte, aber konnte sie nicht mehr beantworten, ich habe mich damals dermassen konzentriert und nach Worten gesucht, weil mir die nötigen Antworten zu den Fragen einfach nichts mehr eingefallen sind, bin ich dabei sogar ins Schwitzen gekommen. Dazu mehr weiter untern (Seite 12 Kopf/Hals).
Seite 9 Abs. 3

Diese Darbietung des Schadenablaufes wurde nicht richtig dargestellt. Der Unfallverursacher hat sich von hinten genaht (nicht von der linken Seite), ich habe mich nicht auf der mittleren Spur sondern auf der dritten ganz links befunden. Der Xedos 2.0 l, konnte nicht für Fr. 1'500 repariert werden. Die Rechnung-Nr. 108766 vom 30.09.99 der Grossgarage Letzigraben AG, war CHF 3'468.35. Wie Frau Dr. Habicht auf ihre 1500.00 kommt weiss ich auch nicht, das scheint sie frei erfunden zu haben, ein möglich Antwort wäre Absicht, weil in diesem Summenbereich die Harmlosigkeitsgrenze eventuell nicht überschritten wird.

Diese beiden Seiten möchte ich nicht weiter kommentieren, einiges ist richtig einiges falsch, wie zum Beispiel, dass ich nach dem Unfall schnell einen Anwalt eingeschaltet hätte. Das stimmt so nicht, wie Sie ja wissen. Darüber hinaus wird auch vieles andere durcheinander gebracht und/oder absichtlich Unwahrheiten behauptet.

Die Ärztin Frau Dr. med. Susanne Habicht FMH ist die einzige mir bekannte Person, welche nicht in der Lage ist - aus den erwähnten Exceltabellen (Tagebuch) - für keines der darin aufgeführten und bewerteten Symptome etwas abzuleiten. Darüber hinaus macht sie auch noch die Aussage, dass sich der Tabelleninhalt schwer zur Deckung mit den grafischen Auswertungen bringen lasse. Dazu folgendes. Diese grafischen Darstellungen basieren auf Daten, deren Herkunft sind in diesem Fall die Exceltabellen aus den Tagebüchern (Excel Dateien) in welchen ich damals Täglich meine Symptome im Durchschnitt über den ganzen Tag bewertete. Darum stimmen die grafischen Auswertungen zu 100 % mit den Tabelleninhalten überein. Ich kann es nicht verstehen warum Frau Dr. Habicht - ohne gründliche Prüfung - auf mögliche Unkorrektheiten hindeutet, indem sie das Ganze so darzustellen versucht, dass Manipulationen vorhanden sein könnten, indem dass sie ausdrücklich erwähnt, dass sich alles schwer miteinander zur Deckung bringen lasse und und und, in wenigen Worten ausgedrückt (dass sich alles als nicht Sachdienlich erweise wegen möglichen Manipulationen). Augenscheinlich hat sie ihr Urteil losgelöst von jeglicher Sorgfaltspflicht und ohne die nötige Prüfung abgegeben. In Anbetracht ihrer Berufstätigkeit als Begutachterin ist dieses Verhalten aus meiner Sicht mehr als zweifelhaft.

Ferner habe ich den Inhalt was am Ende des Absatzes folgt auch nicht so richtig begriffen und mir die Frage gestellt, warum Frau Dr. Habicht das so schreibt und was sie damit erreichen möchte dadurch dass sie das überhaupt erwähnt: Ebenfalls erst nach der Erstkonsultation überlässt uns der Versicherte ein handgeschriebenes, von ihm und einem zweiten Automobilisten unterzeichnetes Unfallprotokoll, enthalten die Angaben zu Personen und beteiligten Fahrzeugen sowie die Vermerke: "Abwicklung ohne Polizei" und "B (zweites Fahrzeug) trägt 100 % der Schuld."

Nachdem ich diesen Teil das Gutachten gelesen hatte, konnte ich mich wieder gut daran erinnern, dass wir uns tatsächlich auch rund um das Thema (Unfallprotokoll) längere Zeit unterhalten hatten. Ihre Fragen erschienen mir damals schon entsprechend uncharakteristisch. Sie frage mich, wie alt der angebliche Unfallverursacher gewesen sei. Welchen Fahrzeugtypen er benutze, welche Farbe der Wagen hatte. Sie wollte wissen, wann ich mich bei ihm das letzte Mal gemeldet habe ob er mit mir in Kontakt getreten sei und wann ich ihn das letzte Mal getroffen habe. Wie lautet seine Adresse, also die Telefonnummer usw.. Weil ich keiner der Frage beantworten konnte und auch keines der Ereignis zugetroffen hat, musste ich immer mit, das weiss ich nicht mehr oder mit nein antworten. Sie doppelte noch eine Weile nach, sie werden doch wohl die Adresse oder die Telefonnummer haben und ähnlich.


Seite 12 Kopf/Hals

Mit dem wiederholten minutenlangen Grimassieren beschreibt Frau Dr. Habicht vermutlich jene Situation welche ich meinerseits in meinem ersten Bericht auch erwähnt habe.

Als Fragen über Fragen in alle Himmelsrichtungen gestellt wurden, bis ich nicht mehr weiter wusste und wie üblich in solchen Situationen nach einer Weile auch noch den Faden ständig verlor und mich nicht mehr konzentrieren konnte. Soweit es gegangen ist habe ich damals nach Worten suchend die Fragen beantwortet. Dass das mit Gestik verbunden war, oder meine Bemühungen auch an meinem Gesicht ablesbar waren glaube ich ihr. Dass dies bei Frau Dr. med. Susanne Habicht aber als Grimassieren - gleich bedeutend wie Fratzen schneiden - angekommen ist, kann ich nicht verstehen. Sie hat doch gesehen, dass ich mich bemüht habe auf ihre Fragen zu antworten und vor lauter Konzentration auch noch zum Schwitzen gekommen bin.

Frau Dr. Habicht unterstellt mir auch auffälliges Verhalten und begründet das damit: "weil ich mich nun einmal auf meinen Status als Schleudertraumaopfer festgelegt haben soll und davon nicht abzurücken gewillt sei". Dieser Vorwurf habe ich so in dieser Form allerdings das erste Mal gehört, auch weiss ich nicht wo sie die angeblichen Widersprüchlichkeiten gesehen haben will, da kann ich wirklich nicht folgen, denn ich weiss nicht genau was sie damit meint. Sollte wirklich etwas vorliegen, würde ich das gerne klären.

Weil es mich doch so sehr interessiert, habe ich mir darüber den Kopf zerbrochen, aber bis heute keine Antworten gefunden, selbst nach schriftlichen Nachfragen von niemandem eine Erklärung erhalten: "wie und wo die Frau Doktor Susanne Habicht ihre angeblichen Widersprüchlichkeiten geortet haben will". Um alle Unklarheiten "auch jener Filter der subjektiven Wahrnehmungen zu beseitigen" wäre nicht "eine sektenhafte Strategie des Verweigerns, Taktiken der Verschleppung, Abwiegelung und Entmutigung von Patienten oder dieselben mittels Totstellreflex zu ignorieren, hinzuhalten sowie auflaufen zu lassen", wahrhaftig würde die professionelle Stellungnahmen der Mitwirkenden zu deren Arbeit nötig. Wie es scheint, ist beim MEDAS Team eine scheinheilige Image Show wichtiger als Unwiderlegbarkeit, ein Ruf kann aber doch nicht besser oder aufrechter als es die Wirklichkeit ist, sein.

Herr Dr. Schlapbach kommt in seinem Teilgutachten zum Schluss: "Die bisherige Arbeitsfähigkeit im EDV-Beruf (IT-Fachmann) oder einer funktionell ähnliche Arbeitstätigkeit ist dem Patienten ohne Einschränkung der zeitlichen und leistungsfähigen Belastung zumutbar" und "der Patient soll sein Kreislaufaktivierendes Training unbedingt weiterführen, womöglich intensivieren."

Das finde ich aber eine gewagte Aussage in Anbetracht, dass er bei mir - in der ihm zur Verfügung stehenden Stunde - lediglich ein wenig herumgedrückt und mich abgetastet hat. Gerne würde ich von Herr Dr. Schlapbach erfahren, was genau er sich vorstellt unter EDV-Beruf (IT-Fachmann). Ich wäre froh, wenn er das etwas genauer präzisieren könnte - in welchem Segment er mir die volle Leistung zumutet und mir diesen Job gleich vermitteln kann, den werde ich sofort annehmen wenn ich nachher keine gesundheitlichen Probleme mehr habe.




Herr Dr. med. Peter Schlapbach und Frau Dr. med. Susanne Habicht! 


Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloss ein Dummkopf. Aber wer die Wahrheit weiss und sie trotzdem eine Lüge nennt, der ist aus meiner Sicht ein Verbrecher.

Bezüglich des Kreislaufaktivierendes Training habe ich ihm damals ja auch erklärt, dass ich nicht einfach drauflos Training betreiben könne. Weil ich schnell an ein Grenze komme, wenn ich diese überschreite Arthrose Problem erhalte und mir sodann den Tag selber verbaue.

Wirkliche Widersprüche finde ich lediglich in den Berichten von der MEDAS, da ich das Gutachten aber nicht geschrieben habe weiss ich auch nicht wie und warum diese dort zustande gekommen sind. Ich hoffe natürlich nicht, dass die MEDAS mich für diesen verantwortungslosen Inhalt verantwortlich macht. Die MEDAS ist seit Jahren unter Dauerbeschuss und es wird seit Jahren - Abhängigkeit der Gutachter behauptet.

Interview vom 22.11.2007 mit Rückblick (Kurzbericht)

Ich möchte niemanden beschimpfen oder jemanden zu seinem Nachteil schlecht darstellen, nicht Ehre verletzen oder üble Nachrede betreiben, sondern es handelt sich hier um meine eigene Meinung "weil ich verstanden habe" warum die MEDAS und ihre Gutachter, ihre Gutachten und Diagnosen nicht verantworten können und warum sich Ärzte verweigern, zu ihren nicht objektiven Befunden Stellung zu nehmen und darum andauernd gegen Patientenrechte verstossen.

Gestützt auf die vertragliche Vereinbarung mit dem Geschäftsfeld Invalidenversicherung (IV) und dem Bundesamt für Sozialversicherung, betreibt die Medas Bern eine medizinische Abklärungsstelle. Die Firma führt polydisziplinäre medizinische Abklärungen bei versicherten Personen durch und hat sich verpflichtet detaillierte schriftliche Gutachten zu erstellen. Die Aufgabe der MEDAS ist, darüber zu berichten, ob aus ihrer Sicht Eingliederungsmassnahmen nötig sind oder ob die Rentenauszahlung geprüft werden soll. Jede Abklärung umfasse mehrere medizinische Fachbereiche und bezweckte die Erhebung medizinischer Befunde und das Stellen einer Diagnose, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der versicherten Person aus ärztlicher Sicht in der bisher ausgeübten Tätigkeit und die Beschreibung der funktionellen Einschränkungen. Sie erteilen Auskunft über medizinische Massnahmen und deren Realisierbarkeit im Hinblick auf Eingliederung. Die Abklärungen werden unter anderem von Spezialisten vorgenommen, diese Unabhängigkeit gewährleistet die neutrale Beurteilung jeder Person.

Herr Dr. med. Peter Schlapbach, Spiez, ist bei der MEDAS als Konsiliararzt und Hauptexperte im Fachgebiet Rheumatologie und innere Medizin, Spezialist für Rheumaerkrankungen, vorwiegend als Rheumatologe tätig. Bei der Ausführung seiner Tätigkeit als Experte für die MEDAS untersteht er automatisch dem Regelwerk und den strengen Bestimmungen vom Bundesamt für Sozialversicherung.

Ein Begutachter muss fähig sein, vollständig unvoreingenommen seine Funktion zu erfüllen. Die Kommunikation muss sachlich sein und bleiben. Es braucht die Bereitschaft zuzuhören, eigene Vorerwartungen und eigene Hintergrundannahmen müssen offen gelegt werden. Die Beziehung zwischen Patient und Gutachter ist der entscheidende Schlüssel für das Gelingen und die verlässliche Aussagekraft eines Gutachtens. Will die Begegnung nicht gelingen, ist es wichtig, das Misslingen nicht zu verbergen.

Vorliegenden Falls ist diese Begutachtung nicht gelungen. Aus Sicht des Gutachters wird dies einseitig und rechtfertigend dargestellt und es wird der Schluss gezogen, der Explorand würde sich verweigern. Kommunikation ist aber keine Einbahnstrasse. Aus Sicht des Patienten sieht dies nämlich ganz anders aus.

Daraus wird für mich klar, dass der Gutachter offensichtlich befangen und der Situation nicht gewachsen war. Genau wie im Schreiben vom 06.12.04 aus welchem sich klar ergibt, dass der Patient nicht ernst genommen wurde, was sich nach erhalten des schriftlichen Gutachtens bestätigte. Auch daraus ergibt sich, dass nicht von einem seriösen und neutralen Gutachten gesprochen werden kann.

Diese Befangenheit und mangelnde Objektivität schlägt sich im ganzen Begutachtungsprozedere und auch im Endergebnis (Abschlussbericht) nieder. Es würde den Rahmen sprengen, auf alle Einzelheiten einzugehen. Ich beschränke mich darum hier lediglich auf einige Punkte:

Erklärungen und Unterlagen zum Unfall von 1999 sowie Unfallprotokoll und Reparaturrechnung werden nicht gewürdigt, obwohl Herr Dr. med. Peter Schlapbach sich damit hätte auseinandersetzen und der Sachlage nachgehen müssen, insbesondere weil er vom Untersuchten informiert wurde, dass er offensichtlich von einem ganz falschen Sachverhalt ausgehe. Die Röntgenbilder und alle ärztlichen Berichte von der Schulthess Klinik wurden nicht beachtet. Der Gutachter Dr. med. Peter Schlapbach schiebt damit seine eigene Unfähigkeit auf den Patienten ab, das ist ein klarer Hinweis auf Befangenheit.

Wie ein roter Faden liest es sich durchs Gutachten, dass man mir nicht geglaubt hat. Es ist die Rede vom ungenügend dokumentierten Unfall, es seien weder Zeugenaussagen noch ein Polizeirapport noch unmittelbar medizinische oder versicherungsrechtliche Akten verfügbar. Das wird alles dem Versicherten angelastet. Wiederum werden Erklärungen und Unterlagen nicht gewürdigt. Auch hier fehlt es an der notwenigen Neutralität. Herr Dr. med. Peter Schlapbach hat bewusst, auf unvollständige Akten abgestellt und die notwendigen Abklärungen nicht vorgenommen.

Bei Herr Dr. med. Peter Schlapbach, Innere Medizin - FMH, handelt es sich um einen Spezialisten für Rheumaerkrankungen, als rheumatologischer Konsiliarius war er im vorliegenden Fall für die MEDAS als Expertengutachter tätig, wie bereits erwähnt hatte er die Aufgabe für die MEDAS jene Prozente abzuklären welche dem Unfall oder Krankheit (fortgeschrittener Arthrose) zuzumessen sind. Er kommt aber in seinem Teilgutachten lediglich zum Schluss, dass die Beweislage: "ob überhaupt ein Unfallereignis stattgefunden hat" sehr unklar sei (eher nein), dass er darum diesbezügliche Fragen nicht mit genügender Sicherheit beantworten kann. Zusammengefasst heisst das, dass er davon ausgegangen ist, dass ein Simulant vor ihm stehe und er darum nichts untersuchen und abklären wollte.

Kumulativ kommt noch hinzu, dass Herr Dr. med. Peter Schlapbach in Bezug auf die Bewertung der Arbeitsfähigkeit folgendes attestiert. "Nichts" und darum sei auch nichts ausführbar, egal welche Körperbelastung ich als IT Fachmann ausgesetzt sei, ohne gesundheitlich ins Gewicht zu fallen. An dieser Stelle möchte ich gerne bei Herrn Dr. med. Peter Schlapbach nachfragen, was genau er sich in diesem Moment vorgestellt hat, welche Arbeiten von einem IT Fachmann zu verrichten sind. Diese Frage war ihm während der Untersuchung schlechthin egal, er hat gar nicht danach gefragt, er scheint von einem IT Fachmann eine eigenartige Vorstellung zu haben, es ist schon erstaunlich wie wenig es braucht um gute Dinge einfach zu beschmutzen. Ich habe mir darum natürlich auch schon mehrmals die Frage gestellt, für was ich eigentlich bei der MEDAS in Bern war.

Wie weiter oben bereits erwähnt ist es aber kein verlässlicher Parameter, wenn vorab schon einmal klar davon ausgegangen wird, dass es sich beim zu Begutachtenden nicht um einen Patienten sondern um einen Simulanten oder Versicherungsbetrüger handelt und darum gar kein Unfallereignis stattgefunden haben soll, welches zu begutachten und zu beurteilen wäre. Da wo es nichts gibt, ist doch eigentlich auch gar nichts zu untersuchen, denn es kann ja auch gar nichts vorhanden sein, wenn nichts gewesen ist. Dass da doch etwas sein könnte, ist deshalb nicht war. Folglich hat das Unfallereignis überhaupt nicht stattgefunden. Jetzt zur unangenehmen Frage, warum wurde trotzdem untersucht wo angeblich sowieso nichts ist.

Vorliegenden Falls dienten die Teilabklärungen von Herr Dr. med. Peter Schlapbach im Auftrag der MEDAS offensichtlich nicht dem Zweck einer umfassenden Abklärung, sondern dazu, die bereits feststehende ablehnende Haltung gegenüber dem Versicherten zu bestätigen.

Eine Bildgebung wäre umso wichtiger gewesen, alleine schon für die Neubewertungen des umfangreich dokumentieren Gesundheitsschadens (Arthrose) - in Bezug auf die unfallfremden Ursachen. Wenn man aber unbedingt nichts untersucht oder abklärt, müsste der untersuchende Arzt doch mindestens erklären können, wie er zu welchen Schlussfolgerungen gekommen ist. Mit dem Verzicht auf Bildgebung (erstellen von Röntgenbilder) wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass man eigentlich im Rahmen dieser Begutachtung gar nichts abklären wollte. Möglicherweise kann der zuständige Arzt die Frage beantworten "warum es zu dieser Vorverurteilung gekommen ist" vielleicht weiss er dazu eine passende Antwort.

Eine Beurteilung mit Wertung aller Informationen fehlt offensichtlich, die Diskrepanz zu Diagnosen der Schulthess Klinik, im Vergleich zur Diagnose von Herr Dr. med. Peter Schlapbach finden sodann auch keine Übereinstimmungen im Vergleich zu den klinischen Grundlagen wie, Berichte zu Handen der IV, Röntgenbilder, Anamnese oder auch Unfallprotokoll, Rechnung der Reparaturkosen usw., welche er aber zu seiner Verfügung hatte. Damit versucht Herr Dr. med. Peter Schlapbach, sich in seinem Teilgutachten auch noch über die nichtmedizinische Relevanz der objektiv fest­stehenden Tatsachen zu stellen.

Die Abweichungen sind offensichtlich, die alleinige Behauptung es sei sorgfältig abgeklärt worden bewahrheitet sich als reine Schutzbehauptung, mit der Absicht, nichts Abklärungen zu müssen, oder begründen zu wollen, also nur um ja keinen Fragen verpflichtet zu sein, obwohl die MEDAS die Regeln über den Umgang mit Daten einzuhalten hat und es auch klar sein müsste, dass alles zu unternehmen ist, den Anfragenden über seine eige­nen Datenbestände und deren Richtigkeit, Hin­tergründe, Klarheit, Richtigstellung, Einsicht und Auskunft zu besorgen.

Aufgrund der operationswürdigen Arthrose (Röntgenbildern welche die Ärzte zur ihrer Verfügung hatten), ist ein solcher Gesundheitsschaden leider nur mittels Hüftchirurgie (künstlichen Hüftgelenken) zu lösen.

Die Behauptung, dass das Teilgutachten sorgfältig erstellt wurde findet keine Übereinstimmungen mit jenen der MEDAS zur Verfügung stehenden Akten. Die Bestimmungen, welchen die Ärzte als Gutachter untersteht (MEDAS, Invalidenversicherung und dem Bundesamtes für Sozialversicherung), wurden nicht eingehalten. Weder unabhängig noch neutral wurden die medizinischen Abklärungen bei der MEDAS geführt. Das schriftliche Teilgutachten verweist auf Abhängigkeiten gegenüber seinen Auftraggebern der Zürich Versicherung UV.

Herr Dr. med. Peter Schlapbach beauftragter Konsiliarius von Frau Dr. med. Susanne Habicht hatte die Aufgabe, für die MEDAS: "Arbeitsfähigkeit und deren kausalen Zusammenhänge wie Krankheit, Unfallfolgen und Integritätsschäden zu beurteilen", seine Arbeit bezweckten aber offensichtlich keine umfassende Abklärung. Herr Dr. med. Peter Schlapbach wurde wohl auch nicht von der MEDAS zur Falschbeurteilung gezwungen. Die Auftraggeberin Susanne Habicht MEDAS müsste doch eigentlich diese Fragen beantworten können. Auch zur Anstiftungsfrage, ob das hier nicht doch eher ein günstiges Teilgutachten für ihren Abschlussbericht sei und wie es dazu gekommen ist.

Aufgrund der erdrückenden Beweislage ist für mich tatsächlich nicht mehr auszuschliessen, dass hier "nur des Geldes wegen, also aus purer Gier" ein Gefälligkeitsgutachten für die UV Zürich Versicherung erstellt, und dass diese mit ihren Seilschaften und Zöglingen - die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht haben - anstelle ihrer Verantwortung verpflichtet zu sein.

Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in der bisher ausgeübten Tätigkeit sowie die Beschreibung der funktionellen Einschränkungen wurden bewusst falsch dargestellt, das weiss Herr Dr. med. Peter Schlapbach ganz genau (er hat die Röntgenbilder angesehen), er ist ärztlicher Experte auf diesem Spezialgebiet, darum wird er auch für Beurteilungen und Diagnosen von Frau Dr. med. Susanne Habicht, Fachärztin für Innere Medizin für die MEDAS Bern, beigezogen.

Es sind zweifelsfrei bereits in nachfolgenden Arztberichten von der Schulthess Klinik und den beiliegenden IV Verfügung zu entnehmen, dass es unmöglich ist, mit einer dermassen vorgeschrittenen Arthrose als IT-Fachmann auf meinem Fachgebiet (auch auf dem Bau) einer 100prozentigen Arbeitstätigkeit ohne Einschränkungen mit voller Leistung nachzugehen. Daraus entsteht sodann auch der Vorwurf, dass absichtlich nicht sorgfältig abgeklärt und untersucht und geröntgt wurde, nur um über den bestehenden Gesundheitsschaden nichts berichten zu müssen. Ein verantwortungsloses und groteskes MEDAS Aufklärungsergebnis - dieser paranoiden Zeremonie von Rudelintelligenz und dem unerschütterlichen Bündnis - werfe ich darum bezwecktes schädigendes Verhalten vor.

Damit können keine Indizien mehr gefunden werden, dass seriös abgeklärt wurde. Eine Antwort warum der Arzt Dr. med. Peter Schlapbach als Gutachter im Auftrag der MEDAS Bern nach abgeschlossener Begutachtung nicht erneut Stellung nehmen kann, bleibt immer noch ein ungeklärtes Rätsel. Ich habe mich gefragt ob er damit sein eigenes Unrecht zu schützen versuchen, damit aber würde er automatisch die Rechte anderer verletzten.

Aber auch der Herr Doktor Ludwig Edinger, Neurologe und Psychiater beliess es wie es scheint, sich von seinem Chef Doktor Hans-Ulrich Fisch (als gehorsamer Diener) zum Nutzen machen. Von mir gefühlt "als Feigenblatt ausnutzen lassen" möglicherweise um damit "die schleierhaften Unklarheiten von Frau Doktor Susanne Habicht zu überdecken" und/oder um damit dem MEDAS Gutachten "einen Pluralen und objektiven Anstrich zu verpassen". Dr. L. gehörte zu den fliegenden IV-Gutachtern, die seit langem für Schlagzeilen sorgten. Der deutsche Neurologe hatte vom Berner Kantonsarztamt keine Berufsausübungsbewilligung. Dennoch konnte er für die IV und/oder UV Privatversicherer hunderte Gutachten verfassen, wie er vor Gericht aussagte. Das Kantonsarztamt will nun gegen solche Gutachter ohne Berufsschein vorgehen.

Auch wenn die Medas Fachärzte, die Fehler angeblich "nicht bewusst gemacht und nicht absichtlich getäuscht!" haben, müssten sie sich trotzdem selbst fragen "wie konnte das geschehen?", weil sie als Spezialisten ihre Arbeiten ja auch selber verfassen. Da leider die medizinischen Gutachten keine "ärztlichen und wissenschaftlichen Kodex erfüllten", ruhen die MEDAS Doktoren nun dahin und sie können nicht mehr zu dem Blödsinn, den sie da geschrieben haben stehen. Menschen erwarteten von Mediziner aber, dass sie ihre Aufgaben "mit voller Kraft und voller Konzentration" und "welche mit wissenschaftlichem Arbeiten zu vereinbaren sind" vollführen, und "Sachpolitik im Interesse des Volkes betreiben!".

Aus diesem Grund erwarte ich von denen als verantwortungsbewusste ärztliche Gutachter zusammenfassend eigentlich "nur" dies: "Die inhaltlich richtige, widerspruchsfreie, überzeugend begründete, ausgewogene, schlüssige und für einen medizinischen Laien nachvollziehbare Beantwortung meiner gestellten Fragen", bald möglichst, wie längst gefordert, endlich korrekt und fair zu beantworten.


Verharmlosung: Peinlich, das lässt sogar den Puls leicht steigen!

Historische hoch interessante Akte entdeckt, es handelt sich dabei um diejenige, welche aus "noch" unerklärlichen Gründen verschollen erschien, nun aber damit kommt man locker weiter.

Ich liess (am 01.01.2008) erfolglos über meinen Anwalt bei Herrn Heinz Oberholzer Zürich Versicherung (vormals Alpina Versicherungen AG, Herr Kaspar Elmer, Leiter Schaden, Generalagentur Rapperswil, Tiefenaustrasse 2 8640 Rapperswil), nach einer Kopie nachfragen, welche er damals bei der Zuweisung für das MEDAS Gutachten als Beilage der MEDAS Bern überlassen hat. Es handelt sich dabei um die Rechnung der Grossgarage Letzigraben AG, vom 19.09.99 Nr. 108766. Der Grund ist, weil ich befürchte, dass die Zürich Versicherung der MEDAS aussortierte Akten zugestellt hat. Ich würde gerne Klarheit, Einsicht und Auskunft erhalten was da genau abgelaufen ist.

Zum Beispiel, warum nur Blatt 1 der Rechnung-Nr. 108766 von der Grossgarage Letzigraben AG, Letzigraben 77, 8040 Zürich, der MEDAS für ihre Untersuchungen zugestellt wurde, weil genau darum nur von einem Blechschaden ausgegangen wurde, was die MEDAS im Gutachten mit ihren falschen Angaben (Betrag von Fr. 1'500.00 Reparaturkosten) ja auch noch bestätigt…

Dabei muss ich vorerst noch einmal auf die Seite 1 der „Rechnung-Nr. 108766 von der Grossgarage Letzigraben AG, Letzigraben 77, 8040 Zürich, vom 30.09.99 zurückgreifen, welche an die Winterthur Versicherung zur Bezahlung des Sachschadens im Zusammenhang mit diesem Unfall gestellt und auch bezahlt wurde. Weiter unten werde ich dieses Dokument nur noch als Rechnung bezeichnen.

Auf diesem Teil der Rechnung (Seite 1 von 2) sind Spengler- und Lackierungsarbeiten, sowie ein Ersatzwagen aufgeführt, im Betrag von Total Fr. 1’865.25. Nach Abzug des Ersatzwagens von Fr. 330.00 und damals 7.5 % MWST (Fr. 25.75) für das Ersatzfahrzeug, ergibt das Fr. 1'510.50, gerundet Fr. 1’500.00. Man kann das drehen oder wenden, egal wie man es immer hält, aus diesem, der Seite 1 entnommenen Rechnungsinhalt und den daraus zu lesenden Informationen handelt es sich dabei allenfalls um einen Blechschaden daraus ist aber ganz klar kein Unfall abzuleiten, welcher die von mir erklärten Schädigungen hätten verursachen können.

Frau Habicht hat sich in ihrem Gutachten offensichtlich auf das aus ihrer Sicht vollständige Schlüsseldokument (Seite 1 der oben erwähnten Rechnung) gestützt, welches ihr als Beweis von ihrem Auftraggeber zugestellt wurde und ihr so vorliegt. Vermutlich hat Frau Habicht die Seite 2 der Rechnung gar nie erhalten. Sie selber liefert den Hinweis dazu, indem sie auf Seite 9 Abs. 3 schreibt, der Xedos 2.0 des Versicherten habe für Fr. 1’500.00 repariert werden müssen. Diese Angaben hat sie nicht von mir, diese hat Frau Habicht sich aus der Seite 1 der Rechnung zusammen errechnet, welche sie von der Zürich Versicherung erhalten hat, ihr fehlt Seite 2. Diese Fr. 1’500.00 sind von der Seite 1 fixiert, darum kann es sich dabei auch nicht um einen Schreibfehler handeln.

Das würde sodann auch erklären, warum im Schnellgang ohne wirklich zu untersuchen gearbeitet wurde. Eine wirkliche Untersuchung hat sich unter diesen Umständen tatsächlich nicht aufgedrängt und wäre vermutlich auch nicht vertretbar gewesen. Aufgrund des aus ihrer Vorstellung hochgefahrenen und zur Erinnerung gebrachten Blechschadens, konnte die untersuchende Ärztin, folglich darum, auch meine Beschwerden nicht zuordnen. Aus dieser Sicht hat Frau Habicht doch recht gute Arbeit geleistet. In ihrer Situation konnte sie nichts anderes niederschreiben. Aus diesem Blickwinkel werden alle bis anhin für mich undurchschaubare Passagen aus dem Gutachten erklärbar. Sie hatte keine andere Chance, aufgrund ihrer vorhandenen Beweisunterlagen und Abhängigkeit konnte sie mir nicht glauben. Zuerst hat sie meine schriftlichen, danach auch noch meine mündlichen Aussagen erhalten, die sich eben schwer zur Deckung mit jenen ihr zur Verfügung stehenden (vermeintlichen vollständigen Beweisunterlagen, Blatt 1 der Rechnung) bringen lassen. Meine Aussagen benötigte sie darum auch nicht mehr zu würdigen, was sie mir auch voll und ganz zum fühlen gegeben hat, darüber habe ich damals informiert.

Ich bin mir nicht sicher, dass die Medas lediglich ihren Job gemacht hat, das Medas Team kann sich nicht keiner Schuld bewusst sein, es reicht eben nicht wenn man sich nur auf Unterlagen abstützen welche zur Verfügung stehen und wie hier Blatt 2 der Rechnung bei der Medas fehlt, nur weil von der Zürich Versicherung (Unfallversicherung) für die MEDAS-Begutachtung die entsprechenden Beweise unterschlagen wurden. Die untersuchenden Ärzte dürften ihren Patienten dringend mehr Mitgehör zugestehen: "und sie sollten nicht - deren eigene persönliche Anamnesen - mit schwammige Ausdrücken oder gar schludrigen Formulierungen verdrehen", solche Missgriffe sind doch nur noch als moralisch Krank zu verstehen!

Jetzt stellt sich die Frage, kann so etwas wirklich geschehen sein, denn das was da oben steht hat ja eigentlich doch schon etwas an sich. Meine Antwort dazu ist natürlich, aber das kann die Medas bestimmt besser darlegen. Ich habe allerdings diesbezüglich dort auch schon mehrmals nachgefragt, leider nichts erhalten.

Der berechtigte Einwand, ja aber da unten an der Rechnung auf Seite 1 steht doch Übertrag, all diese Fachleute können doch nicht darüber stolpern. Das stimmt natürlich schon, aber es handelt sich bei den Beilagen ja auch um eine Kopie an die Winterthur Versicherung welche den Schaden bezahlt hat. Die jene die in Frage steht, ist eine von der Zürich Versicherung und liegt bei der Medas. Ich habe mich natürlich auch schon gefragt, ob dort bei der Medas tatsächlich auch Übertrag steht. Sollte sich herausstellen, dass dort bei der Medas nichts oder etwas anderes als Übertrag steht, wird Herr Oberholzer von der Zürich Versicherung Seite 2 der Rechnung möglicherweise vorerst einmal als Fälschung darzustellen versuchen, das kommt vermutlich dann soweit, wenn er Seite 2 der Rechnung in seinen Akten auch nicht findet. Wie bekannt, ist Herr Oberholzer Zürich Versicherung noch nicht so lange für diesen Fall zuständig, er stützt sich (egal was er auch immer macht) auf Vorabklärungen einer anderen Abteilung und auf die von denen zusammengetragenen Unterlagen und Dokumente welche er sich aus einem Dossier holt. Blatt 2 könnte doch beim Umzug der Akten in sein Büro, verloren gegangen sein. Vieleicht ist jemand darauf ausgerutscht, dabei hat es sich in Luft aufgelöst, ansonsten weiss ich auch nicht, wie das "Schicksalhafte Einzelblatt" hätte verschwinden können.

Würde der Medas Blatt 2 der Rechnung nicht fehlen, könnte sie nicht einfach darauf verzichten (im gesamten Gutachten) sich nirgendwo auf diese Seite 2 der Rechnung zu beziehen. Darin finde ich eine Erklärung, warum Frau Habicht in ihrem Gutachten, nur von einem Blechschaden ausgegangen ist, das lässt aber auch der Möglichkeit Spielraum davon auszugehen, dass ihr nur Blatt 1 für die Beurteilung des Unfalls zur Verfügung gestanden hat.

Der Mazda XEDOS 6 ist ein Fahrzeug das grössere Aufprallgeschwindigkeit schadlos übersteht, das Fahrzeug ist speziell darauf getrimmt. Bei diesem Auffahrunfall mussten aber die Stosstange hinten, der Stossbalken hinten sowie der Daemmbalken hinten ersetzt werden, denn diese waren vom Aufschlag durchgebrochen, sie bestanden jeweils nur noch aus 2 Teilen welche beim abholen des Fahrzeuges in der Grossgarage Letzigraben AG, beim reparierten Fahrzeug lagen. Ich habe den Automechaniker damals gefragt, wie hoch wohl die Geschwindigkeit des auffahrenden Fahrzeuges gewesen sein muss bis diese robusten Teile in dieser vorliegenden Art entzwei brechen. Von Ihm habe ich die Angaben, dass es beim Aufprall eines Mittelklassefahrzeug bei diesem Fahrzeug wohl um eine Mindestgeschwindigkeit zwischen 60 Km und 70 Km gekommen sein muss, bei diesen Fahrzeugteilen würde er bezüglich Aufprallgeschwindigkeit keine anderen Aussagen dazu machen können, im Angesicht der vor uns liegenden Teile.


Herr Heinz Oberholzer "Gruppenleiter Schaden Sach- und Haftpflichtversicherungen" von der Zürich Versicherung kann mein Anliegen ja nicht als Irrsinn bezeichnen, dazu fehlt ihm die nötige Legitimation, ich meine damit das psychiatrische Gutachten von Rüdiger Brinkmann vormals Inselspital Bern Abt. MEDAS, denn das wäre unter diesen Umständen wohl auch nicht unbedingt zu meinen Gunsten ausgefallen, und für die Versicherer wohl der ultimative Persilschein - zur unanfechtbaren Begründung, auf meine Anliegen schon gar nicht mehr einzugehen!





NACH "Radikalschnitt, "Übermut" und "Verachtung" zum "Richter" und "Henker"?



15 Kommentare:

  1. Sehr geehrte Frau ‪‎Simonetta Sommaruga‬ und Herr Alain Berset‬, bitte schauen Sie nicht länger weg und ‪‎stoppen‬ ‪‎Sie‬ ‪‎endlich‬ ‪‎diesen‬ ‪staatlichen‬ ‪‎MEDAS‬-‪‎Skandal‬!

    Mit der ‪‎SVP‬-‪‎Initiative‬ zur letzten ‪‎IV‬-‎Revision‬ 6a + 6b, schaffte die SVP und ihre ‪‎parlamentarischen‬ ‪‎Exponenten‬ die ‪‎systematische ‪‎legalisierte‬ ‪‎Abschaffung‬ der ‪Schweizer‬ ‪‎Rechtsstaatlichkeit‬ ‪offiziell‬ und per ‪Eintrag‬ in die ‪Bundesverfassung‬ in der ‪Frühjahrssession‬ 2011 ab.

    Die Vorbereitungen dazu dauerten rund sechs Jahre. Sechs Jahre, die das ‪Parlament‬ und die ‪‎Regierung‬ ‪verstreichen‬ ‪‎liessen‬, ohne sich über die mögliche Annahme dieser Initiative und ihre gesamten ‪Auswirkungen‬ Gedanken gemacht zu haben.

    Die Erarbeitung der dieser von der angenommenen Initiative wurde schlussendlich in aller Hast vom damaligen Gesundheitsminister und zur parlamentarischen Abstimmung vorgelegt. Trotz geäusserten Befürchtungen von gewissem Parlamentarier wurde diese Umsetzung angenommen und für rechtskräftig erklärt. Die Zeit wurde knapp und einen Aufschub hatte die nochmalige Begutachtung der Vorlage verunmöglicht. Parallel dazu hatten die ihre Kampagnen gestartet und IV-Bezüger publik gemacht und die im Gleichschritt mit dem SVP-Hype, wagte sogar selber auf grossen Plakaten ihre Kundschaft und Kerngeschäft öffentlich zu diffamieren. Bis die, die sofortige Rücknahme dieser Plakate anordnete. Sie verschwanden zwar von den Strassen, in den Köpfen blieb die Botschaft haften.

    Bald vier Jahre später wirkt sich diese Umsetzung auf die Gesellschaft katastrophal aus. Immer öfter ist die Rede von "Modernem Genozid" und die Verbindung zur Extermination im Verlauf des Dritten Reiches wird hergestellt. Die Entrechtung, die dieser Beschluss und dessen Umsetzung nach sich zieht wirkt sich nun direkt in den Sozialkassen der Gemeinden aus, die je nach Grösse Mühe bekommen ihr Budget zu halten und nicht in Schulden zu versinken. Ohne ordentliche Rentenleistung sehen sich die ehemaligen Versicherten nun gezwungen bei ihren Gemeinden die hohle Hand zu machen. Diesen Sommer 2014 wurden bereits Stimmen von Gemeinden und Wohngenossenschaften laut, welche sie zu verkünden wussten, dass keine Sozialbezüger in ihren Gemeinden eine Wohnung bekommen werden. Der Schweizer Krüppel wird ab da Asylbewerber im eigenen Land.

    Viele Schicksale, die diese Revision erzeugte. Schicksal von zig tausenden. Ein langer Blick darauf führt in eine Welt hinein, die kaum ein Bürger beabsichtigte diese zu schaffen, als er 5 Jahre zuvor seine Stimme zur letzten IV-Revision in die Urne legte. Eine Welt, frei im Sinn einer SVP, die nicht gebremst wird und ihre Anhängerschaft mit ihren Lobbyisten im Parlament weiterhin beglückt.

    Bleibt zu hoffen, dass die Anerkennung und Korrektur dieser sorgfältig geplanten und umgesetzten Entrechtungen, die Suizide und grosses Elend generieren - nun endlich schneller von statten geht.

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  2. Wie Versicherer dank ihrer Könige mit Doktorgrad anlässlich ihrem Balsam bei der MEDAS und/oder SMAB unschuldige Opfer mit mysteriösen, skurrilen Ritualen und/oder erfundenen Geschichten mittels Machtpolitik plus Falschaussagen in Geiselnahme nehmen, verunglimpfen, missbrauchen und in den Ruin treiben, um dafür ein saftiges Honorar zu kassieren, und wie sie die Betroffenen zum Festmahl verarbeiten, darüber gibt es viel nachzulesender und bestechender Irrsinn...

    Einige bizarre Meldungen aus der Google Suchmaschine habe ich gefunden, nachdem ich nachfolgende Abfragen getätigt habe!

    „IV“ MEDAS or SMAB Gutachten

    „Zürich Versicherung“ MEDAS Gutachten

    „Winterthur Versicherung“ MEDAS Gutachten

    „Allianz Versicherung“ MEDAS Gutachten

    „CSS Versicherung“ MEDAS Gutachten

    Da stellt sich bei mir noch die Frage?: "Wie emotional verarmt müssen die Menschen nur sein, um sich an dieser Art von Gefühlspornografie zu nähren"?

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  3. ZDF – Frontal 21:

    DAS PROBLEM SIND DIE RICHTER

    Ja, das ist kaum zu glauben, aber dummerweise in diesem faulen System die bittere Wahrheit und das dreckigste daran ist: dass die Gewaltherrschaft der Versicherungen welche ihre Opfer dank gesetzlichem Zwang verpflichten können, trotzdem Prämien zu bezahlen, plus wie einfach das ist diese auch einzutreiben. Denn sie wissen, die Richter helfen oft genug die Gaunereien zu belohnen, genauso so, als wären sie den Versicherer verpflichtet dem unvorstellbaren vorherrschenden Unrecht zu dienen, denn wenn ihre betroffenen Opfer nicht bezahlt werden sie, nachdem die Gutachter sie pervertierte auch noch zur Zahlung verurteilt, wer nicht bezahlt wird gepfändet und letztlich bis in den Selbstmord schwadroniert. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind an Perversion beinahe unendlich.

    https://gilaseidl.wordpress.com/2013/06/28/das-problem-sind-die-richter/?blogsub=confirming#subscribe-blog

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    1. Wer in der Schweiz Richter am Bundesgericht oder an einem oberen Gericht in den Kantonen werden will, muss Mitglied einer Partei werden.

      Die enge Bindung der Richter an die Parteien wird verschiedentlich kritisiert. So von der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (Greco), die der Meinung ist, es müssten die besten und nicht die am besten vernetzten Kandidaten gewählt werden. Derzeitige und ehemalige Bundesrichter betonen stets, dass am Bundesgericht nicht nach parteipolitischen Ausrichtungen geurteilt werde.

      Ich bin der Meinung, dass es Zeit wird, dass diesem elenden Filz einen Riegel geschoben wird.

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  4. Tja, wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

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  5. Das ist der blanke Horror. Stell dir das mal vor, du wachst im Leichensack auf, weil ein Arzt wieder mal schlampte!

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  6. Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt, arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen und wer solche Gutachten erstellt und/oder in Auftrag gibt, kann nicht normal sein und gehört eingelocht...!

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  7. Wenn immer ich über solche Geschichten lese (Versicherungen, Gutachter und Justiz ) habe ich das Gefühl, als handle es sich dabei um ein Sammelbecken des menschlichen Abschaums.

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    1. Das einzige Gesetz was immer noch gut wirkt in der Schweiz ist: "Die längst verwahrloste Ungerechtigkeit aufrecht zu verwalten."

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  8. Gesetze sind da, um umgangen zu werden. Ein alter Spruch, der seit den letzten 15 Jahren für Juristen wieder richtig einträgliches wurde. Zum Verdruss aller Anwälte, die ihrem Eid noch gerecht werden wollen! Gesetze sind so viel Wert, wie die Rechtsprechung sie sehen will.

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  9. Patienten Betrüger4. Dezember 2017 um 23:18

    Liebe Zürichversicherung, auch wenn sie und ihre gekauften Gutachter möglicherweise vor Gericht, auch in diesem Fall nicht verurteilt wurden, aus meiner Sicht sind sie trotzdem Patienten Betrüger... hier bei diesem BLOG handelt es sich um einen weiteren Streifzug durch diese verlogene Versicherungs- und Ärztegesellschaft!

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  10. Natürlich habe ich mehrere Strafanzeigen gegen die Beteiligten eingereicht, aber die Justiz will aus nachfolgenden Gründen - diesen gefühlten Betrug (Offizialdelikt) nicht untersuchen!

    „Für die Eröffnung einer Untersuchung durch die Bezirksanwalt- oder Staatsanwaltschaft wäre ein hinreichender Verdacht auf Straftaten gemäss Strafgesetzbuch notwendig. Dies sei basierend auf der vom Kläger eingereichten und mit Verweis auf den BLOG (MEDAS LEAKS) erstellten Strafanzeigen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben“.

    Der Eindruck bleibt, dass die Bundesanwaltschaft und Staatsanwaltschaft sich hinter diesen Paragraphen verstecken und nicht gewillt sind, sich bei solchen Skandalen die Hände zu verbrennen.

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  11. Zu Gunsten der Machterhaltung des Systems werden solche nützlichen Idioten gerne verwendet...

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  12. Der BOG: MEDAS Leaks, das "Öffentliche Fallbeispiel"
    https://medasleaksnews.blogspot.com/

    ist jetzt auch unter
    https://medasbetrug.wordpress.com/
    zu finden!

    Es ist schön zu wissen, dass dieser Blog - nachdem Google einige ihrer Schotten schliesst - weiterlebt!

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  13. Interessant, wie das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ihre Gauner schützen!

    https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/bsv-schuetzt-mehr-als--fragwuerdige-medas-gutachter/

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